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Voraussetzungen


Was wird für die Ausbildung benötigt?

1. Fliegerärztliche Tauglichkeit

Für die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer (UL-Pilot) benötigt man die fliegerärztliche Tauglichkeit. Diese muss von einem Fliegerarzt bestätigt werden. Eine Liste aller in Deutschland zugelassenen Fliegerärzte findet ihr unter folgendem Link: Fliegerärzte

2. Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis sollte keine Eintragungen aufweisen. Du beantragst es bei deiner entsprechenden Meldebehörde. Dabei ist darauf zu achten, dass das Führungszeugnis beantragt wird, das direkt zu dir nach Hause geschickt wird (nicht das Führungszeugnis für Behörden).

3. Erste Hilfe Kurs

Ist man im Besitz eines Führerscheins, der nach 1968 ausgestellt wurde, reicht dieser als Nachweis für die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs. Sollte dies nicht der Fall sein, kann bei dem örtlichen DRK ein solcher Kurs besucht werden.

4. Mindestalter

Das Mindestalter für den Beginn einer Ausbildung zum Luftsportgeräteführer beträgt 16 Jahre. Die Lizenz wird dann mit 17 Jahren erteilt.


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Eine Übersicht aller Voraussetzungen (auch für Piloten mit gültiger Lizenz) findest Du hier.......

Flugschule AIRBASE-K
Olaf Straub
Epfenberghöhe 9
74937 Spechbach
Telefon: 06226-784660
Handy: 0172-6207083